Mediation ist ein effizientes Verfahren zur Klärung und Befriedung von Konflikten. Das Verfahren folgt einer Struktur und basiert auf Grundprinzipien. Als Mediator*in führt man die Konfliktbeteiligten in allparteilicher Haltung verantwortungsbewusst durch das Verfahren. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung.
Wer Mediation anbietet, hat sich an den Vorgaben des Mediationsgesetzes zu orientieren, denn dieses stellt den Rahmen für das Verfahren dar.
Im Vorwort zur 2. Auflage des Gesetzes heißt es:
„Die meisten Konflikte werden nicht durch Richterspruch beigelegt, sondern dadurch, dass die Beteiligten sich, gegebenenfalls mit professioneller Hilfe, auf eine Lösung verständigen.“
Recht der alternative Konfliktlösung, Greger/Unberath/Steffek, Verlag Beck, 2016, Vorwort, V
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